Der Erste-Hilfe-Kurs sollte möglichst schon vor der Antragstellung auf Erteilung des Führerscheins absolviert werden.
Kurse werden beim DEUTSCHEN ROTEN KREUZ (DRK), dem ARBEITER-SAMARITERBUND (ASB) und der
DEUTSCHEN-ERSTE-HILFE-GESELLSCHAFT mbH (DEHiG) angeboten.
Infos dazu sind im Büro erhältlich.
Den Sehtest können Sie bei jedem Optiker oder Augenarzt ablegen. Die Bescheinigung über den bestandenen Sehtest, ist für den "Antrag auf Erteilung des Führerscheins" beim Landeseinwohneramt erforderlich.
Beim Landeseinwohneramt stellen Sie den "Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis".
Zusammen mit dem ausgefüllten Antrag müssen ein gültiger Personalausweis oder Reisepaß, ein Lichtbild (biometrisches Foto), die Bescheinigungen über den bestandenen Sehtest und den erfolgreich abgelegten Erste-Hilfe-Kurs vorgelegt werden.
Bei Fragen helfen wir Ihnen während der Bürozeiten gerne weiter.