Klasse | Definition seit dem 19.01.2013 |
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AM |
Zweiradrige Kleinkrafträder (Mopeds): bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, elektrische Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor; Hubraum bis 50 cm³oder Nenndauerleistung bis 4 kW (bei Elektromotoren). Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen. ----------------------------------------------------------------------------------- Dreiradrige Kleinkrafträder: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Hubraum bis 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren), Nutzleistung bis 4 kW (bei anderen Verbrennungs-motoren) oder Nenndauerleistung bis 4 kW (bei Elektromotoren) ----------------------------------------------------------------------------------- Vierradrige Leichtkraftfahrzeuge: bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h, Hubraum bis 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren), Nutzleistung ≤ 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder Nenndauerleistung ≤4 kW (bei Elektromotoren; max. Leermasse 350 kg (ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen
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A 1 |
Krafträder (auch mit Beiwagen): Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung als 11 kW und dem Verhältnis zur Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg ----------------------------------------------------------------------------------- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren, oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von bis zu 15 kW
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A 2 |
Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 KW/kg, auch mit Beiwagen.
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A |
Hubraum von mehr als 50 cm³ oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen. ----------------------------------------------------------------------------------- Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren), oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Leistung von mehr als 15 kW.
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B |
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger
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Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse) |
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
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BE |
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und nicht mehr als 3500 kg
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C1 |
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
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C1E |
Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit
----------------------------------------------------------------------------------- Zugfahrzeug der Klasse C1 in Kombination mit
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C |
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
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CE |
Zugfahrzeug der Klasse C in Kombination mit Anhänger und Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
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D1 |
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
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D1E |
Zugfahrzeug der Klasse D1 in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als750 kg
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D |
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A), gebaut und ausgelegt zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
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DE |
Zugfahrzeuge der Klasse D in Kombination mit Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg
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T |
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder frostwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden. (jeweils auch mit Anhängern)
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L |
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